Leben in Österreich
ANMELDEBESCHEINIGUNG
Sie sind nach dem 01.01.2006 nach Österreich gezogen und haben sich gerade an Ihrer Adresse angemeldet und haben vor,sich länger als 3 Monate in Österreich niedergelassen.
Dann müssen Sie zusätzlich bei der
Magistratsabteilung 35,
1110 Wien,Fickeysstrasse 1,
Referat "Grunderwerb & EWR"
4 Stock,Zimmer 406,407,408 und 409
Öffnungszeiten: Mo,Di,Do,Fr 8:00-12:00,
zusätzlich :Do 15:30-17:30
Anmeldebescheinigung für EWR-BürgerInnen
(spätestens 3 Monate nach Ihrer Anmeldung)
Achtung:
Wer die Anmeldebescheinigung nicht rechtzeitig beantragt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Kosten:
Anmeldebescheinigung 15 Euro
* EWR Staaten: EU-Staaten, plus Island,Liechtenstein,Norwegen
DAUERAUFENTHALTSKARTEN
Sie sind gemeinsam mit Ihrem EWR Familienangehörigen nach Österreich gezogen und haben sich gerade an Ihrer Adresse angemeldet und haben vor,sich länger als 3 Monate in österreich niedergelassen.dann müssen Sie ebenso bei der
Magistratsabteilung 35
1110 Wien,Fickeysstrasse 1,
Referat "Grunderwerb & EWR"
4 Stock,Zimmer 406,407,408 und 409
Öffnungszeiten: Mo,Di,Do,Fr 8:00-12:00,
zusätzlich :Do 15:30-17:30
eine Daueraufenthaltskarte beantragen! (spätestens 3 Monate nach Ihrer Anmeldung)
Achtung:
Wer die Daueraufenthaltskarte nicht rechtzeitig beantragt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Kosten:
Daueraufenthaltskarte: 56 Euro
Erforderliche Unterlagen:
- 1 EU Passfotos
- Gültiger Reisepass
- Alter Aufenthaltstitel (fals vorhanden)
- Heiratsurkunde
- Bei Antrag von Kindern: Geburtsurkunde
- Bestätigung der Meldung
- Einkommensnachweise
- Bei minderjährigen schulpflichtigen Kindern:Schulbesuchbestätigung
- Bestätigung der Versicherung über Ihre Mitversicherung (keine E-Card)
- Reisepass oder Personalausweis des/der EWR Bürgers/in
- Bestätigung der Meldung des/der EWR Bürgers/in
- Nachweis über die Freizügigkeit des/der EWR Bürgers/in (Einkommensnachweis, Arbeitsbestätigung Pensionsbescheid,Sparguthaben,Kontoauszüge...)
- Versicherungsdatenauszug des/der EWR Bürgers/in
- Bei Verwandten in aufsteigender linie (Eltern/Schwiegereltern) und bei kindern über 21. Jahre: Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis zum/zur EWR Bürger/in.
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