Leben in Österreich

Informationen zur Ausländerbeschäftigung - NEUE EU-BürgerInnen

Neue EU-BürgerInnen aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn brauchen für die dauer der sogenannten Übergangsregelungen eine Beschäftigungsbewilligung, wenn sie in Österreich arbeiten wollen. Die Beschäftigungsbewilligung muß der Arbeitgeber beantragen. Sie wird ohne weiteres für Saisonarbeit (längstens sechs Monate) in der Land-und Forstwirtschaft oder im Gastgewerbe ausgestellt. Eine Ganzjjahresbewilligung (für 52 Wochen) wird dagegen nur unter Beachtung des österreichischen Arbeitsmarktes für ArbeitnehmerInnen in sogenannten, "Mangelberufen" ausgestellt.

Wenn Sie bereits in Österreich arbeiten und:
* seit mindesten zwölf Monaten durchgehend zu einer legalen Beschäftigung zugelassen sind oder
*Familienangehörige/r (Ehepartner/in oder Kind) einer Person mit Freizügigkeit und mit dieser rechtmäßig in Österreich niedergelassen sind (für Familienangehörige von rumänischen und bulgarischen Staatsbürgern entsteht dieses Recht erst nach 18 Monaten, wenn sie nach dem 01.01.2007 einen gemeinsamen Wohnsitz mit ihrem freizügigkeitsberechtigten Familienmitglied in Österreich begründet haben),
genießen Sie Freizügigkeit.

Über dieses Recht stellt Ihnen das für Ihren Wohnsitz zuständige Arbeitsmarktservice auf Antrag eine Beschäftigung aus, die Sie ihrem Arbeitgeber vor der Arbeitsaufnahme vorweisen müssen. Diese Bestätigung bewahren Sie bitte für den Fall einer Kontrolle auf und geben auch Ihrem jeweiligen Arbeitgeber eine Kopie zur Verwahrung.


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