Leben in Österreich
Geringfügig Beschäftigtе
Als "Geringfügig beschäftigt" gelten teilzeitbeschäftigte Personen, die monatlich weniger als 349,01 Euro verdienen. Außer der Unfalversicherung besteht keine Sozialversicherungspflicht. Man kann jedoch bei der Gebietskrankenkasse freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung eintreten.
Alle arbeitsrechtlichen Gesetze gelten auch für geringfügig Beschäftigte, ebenso die Kolektivverträge. Sie haben auch Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Bestehen innerbetriebliche Gehaltsschemen und Betriebsvereinbarungen, sind diese auch auf geringfügig Beschäftigte anzuwenden. Ebenso haben sie das Recht auf bezahlte Feiertage. Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag, an dem zu arbeiten gewesen wäre, gilt er als zu bezahlender Feiertag. Gewährt der Betrieb Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen, so haben auch geringfügig Beschäftigte im anteiligen Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit darauf Anspruch.
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