Leben in Österreich
MITVERSICHERUNG VON KINDER
Um die Krankenversicherung Ihres Kindes müssen Sie sich keine Sorgen machen. Kinder sind bei den Eltern mitversichert. Hier die Regeln für die Mitversicherung von Kindern:
Kinder sind grundsetzlich bis zum 18. Lebensjahr mitversichert. Sollten Ihre Kinder eine Schulausbildung machen, müssen Sie bei der Krankenkasse eine Schulbesuchsbestätigung vorlegen. Sollte Ihr Kind nicht sofort nach der Schule berufstätig sein, ist das ebenfalls kein Problem: Die Mitversicherung ist noch für zwei weitere Jahre möglich. Ist Ihr Kind erwerbsunfähig, ist die Dauer unbegrenzt.
Beginnt Ihr Kind nach der Schule ein Studium, kann es bis zum Alter von 27 Jahren bei Ihnen mitversichert bleiben, wenn das Studium "ernsthaft und zielstrebig" betrieben wird. Als Nachweis gilt die Bestätigung über die Familienbeihilfe beziehen, ist eine Fortsetzungsbestätigung als Studierende oder Studierender und eventuell eine Bestätigung des Studienerfolges notwendig.
Verdient Ihr Kind bei einem Nebenjob oder während der Ferien über 349,01 Euro monatlich, ist es für den Zeitraum der Nebentätigkeit nicht bei Ihnen mitversichert. Ihr Kind hat während dieser Zeit eine eigene Krankenversicherung. Sobald das Dienstverhältnis zu Ende ist, beginnt wieder die Mitversicherung bei den Eltern.
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