Leben in Österreich
Information für ausländische Studenten und Studentinnen
Ausländische Studenten brauchen für eine unselbständige Erwerbstätigkeit - auch im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung! - eine Beschäftigungsbewilligung. Es gibt zwei Formen der Beschäftigungsbewilligung.
Saison - Bewilligung
Die Saisonbewilligung wird für maximal 3 Monate pro Kalenderjahr in den Bereichen
Landwirtschaft und Fremdenverkehr (zB Hotels, Restaurants) ausgestellt.
Die Zahl der Saisonbewilligungen ist pro Bundesland mit Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit festgelegt.
Staatsbürger/innen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten sind bei der Erteilung von Saisonbewilligungen zu bevorzugen.
Den Antrag auf Saisonbewilligung stellt der Arbeitgeber am örtlich zuständigen AMS.
Es gibt keine Verdienstobergrenze.
Beschäftigungsbewilligung für eine geringfügigige Erwerbstätigkeit
Die Entlohnung darf höhstens 333,16 € pro Monat. Der vom Arbeitgeber eingebrachte Antrag kann für den Arbeitsplatz qualifizierte Personen nicht zur Vermittlung durch das AMS vorgemerkt sind.
Studenten und Studentinnen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten können nach 12 Monaten ununterbrochener Zulassung und Beschäftigung eine „Freizügigkeitsbestätigung“ erhalten.
Diese Bestätigung erlaubt eine Arbeitsaufnahme in ganz Österreich in jeder Branche bzw. in jedem Beruf. Sie ist nicht befristet.
Nähere Informationen und Formulare stehen unter www.ams.at zur Verfügung.
Die zuständige AMS-Geschäftsstelle kann unter www.ams.at/neu/4125.htm gefunden werden.
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